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Valley in green 2
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Valley in green 2

80 cm x 60 cm

€849,00
Inkl. Steuern.

Versand weltweit kostenfrei

Beschreibung

Meditative Landschaft in Grün. Das Bild ist inspiriert von den den Bergen und ist handgemalt auf roher Leinwand. Die verschiedenen Lagen sind semi transparent und geben dem Bild so eine wunderbare Tiefe. 

Das Bild ist in einem angesagten Rahmen aus Lindenholz gerahmt.

Es ist meine große Leidenschaft, Acrylfarben stark verdünnt einzusetzen und so einen zarten, transparenten Aquarell- Look zu erreichen. Die Leichtigkeit der Farben, die durchscheinenden Lagen machen den Zauber der Bilder aus. 
Am liebsten male ich ohne Pinsel sondern benutze meine Hände um in direktem Kontakt mit der Leinwand und der Farbe zu sein. So fühle ich am besten, was auf der Leinwand entstehen möchte.

Folge mir gerne auf Instagram (@johanne_bossmann)  oder TikTok (@johannelovestopaint) um den Prozess der Herstellung der Bilder kennen zu lernen.

Diese Maltechnik lässt sich nur mit viel Ruhe und Geduld ausüben, für mich ist es eine wunderbare Art der Meditation, weshalb ich meine Kunst auch Meditative Art nennen. Diese Ruhe und Entspannung die ich beim Malen empfinde bringe ich in die Bilder und so hoffentlich auch zu den Betrachtern. 

Dieses handgemalte fluid Acrylic Bild ist ein wunderschönes, beruhigendes Accessoire für das Wohnzimmer, die Küche, den Flur oder das Schlafzimmer. Es ist auch ein sehr schönes kleines Mitbringsel oder Geschenk. 

Das Bild misst 60x80cm.

Beim Versand wird das Bild sorgfältig verpackt und gepolstert verschickt.

Die Farben des Bildes können je nach Bildschirm variieren.

Der auf den Bildern zu sehende Rahmen ist nicht Teil des Angebots, kann aber auf Wunsch gerne dazu gewählt werden.
 

Eine Angabe von Produktsicherheitsangaben ist gemäß EU-Verordnung 2023/988, Artikel 2, Abs. 2i) für diesen Artikel nicht notwendig, da es sich nach EU-Verordnung 2023/988, Artikel 3 um eine "Antiquität" handelt.

Produktsicherheit

Eine Angabe von Produktsicherheitsangaben ist gemäß EU-Verordnung 2023/988, Artikel 2, Abs. 2i) für diesen Artikel nicht notwendig, da es sich nach EU-Verordnung 2023/988, Artikel 3 um eine "Antiquität" handelt.

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